#236 – Mathe ist Glückssache

Vorläufig zum letzten Mal Happy Shooting mit Boris und Chris – zumindest für eine Woche oder zwei. Oder vielleicht drei. Chris zieht es mal wieder in die weite Welt und beglückt die neue Welt mit zwei Workshops. Wie gut die Netzverbindungen während dieser Zeit halten steht wie immer in den Sternen… also nutzt die eingesparte Zeit am besten für die neue Aufgabe, die ist nämlich dafür dreimal so umfangreich!

Die Themen heute:


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9 Antworten auf „#236 – Mathe ist Glückssache“

  1. Theoretische Überlegung zum Thema Urheberrecht:

    Angenommen Person A hält die Kamera in der Hand hält und komponiert das Bild, aber Person B betätigt (per Funk) den Auslöser, wer hat dann das Bild gemacht und bekommt somit das Urheberrecht zugesprochen?

    😉

    Und zum Scannen von KB-Negativen/Dias mit Flachbettscannern.

    Wenn man die Bilder im richtigen Maße nachschärft, kann man aus den gescannten Bildern noch einiges herausholen, auch wenn die effektive Auflösung des Scanners unter der eingestellten liegt. Für mich haben sich in Lightroom folgende Werte als effektiv erwiesen: Betrag 100, Radius 0,5, Details 50, Maske 0. Wichtig ist, den Radius möglichst klein zu wählen um möglichst viele feine Strukturen herauszuarbeiten (oder zu simulieren).

    So kann man die Fotos auch bei 100%-Vergrößerung ohne deutlich sichtbarem Auflösungsmangel betrachten. Bei 2400 dpi Scanauflösung entspricht das ungefähr 8 MP.

  2. Kommentar zur Headflash-Idee (1:28:00) von wion

    Disclaimer vorab. Ich bin kein Anwalt und kann daher keine Rechtsauskünfte geben. Das was ich hier schreibe ist Erfahrung aus der Praxis und das, was ich auch Kollegen auf der Arbeit sage, wenn sie mich um meine Meinung fragen.

    Markenname ist no Prob. Aber. Sobald eine Idee in _irgendeiner_ Form öffentlich präsentiert wurde, gilt sie als Stand der Technik und kann nicht mehr patentiert werden. „Öffentlich“ bedeutet: Vorträge, Messen, Kataloge, Artikel, Poster und, Achtung, Websites, Blogs, Bilder auf Flickr etc.

    Die Idee „Blitz auf den Kopf schnallen“ wurde ja schon einmal vorgestellt, wie Boris bemerkt. Womit die Erfindung nicht mehr „neu“ im Sinne des Patentrechts sein dürfte.

    Genaueres und vor allem Verbindliches sagt Dir ein Patentanwalt Deiner Wahl.

    Das mit dem „neu“ ist ein haariges Thema. Bei mir am Lehrstuhl haben ein paar Leute sich selbst Patente versaut weil sie einen Aushang im Internet für eine Diplomarbeit gemacht haben, wo die Idee grob umrissen wurde.

    Man kann natürlich versuchen, dass Patent zu beantragen und vllt. kommt es auch durch weil der Prüfer beim Patentamt die entsprechenden Quellen nicht findet (Bild auf Flickr z.B.), aber das Patent ist jederzeit anfechtbar. Sollte also ein Patent erteilt werden und irgendein Chinese kommt auf die Idee, das nachzubauen, kann das Patent supereinfach gekippt werden.

    Nochmal: Ich nix Anwalt, das was ich hier schreibe ohne Gewähr.

  3. Ok Leute das mit dem Namen schützen und Patent war nicht wirklich ernst gemeint. Ihr dürft alle den Namen benutzen und das Ding in Serie produzieren, meinen segen habt ihr. Aber schickt ein Bild davon! ;O)

  4. @Moondragon, die erste Frage klingt nur beim ersten Hinsehen doof. Tatsaechlich ist das aber so eine Sache. In irgend einem Teil von ‚Genius of Photography‘ ist eine Szene, in der ein Bild geradezu hollywoodartig inszeniert wird. Der, der da im Regiesessel sitzt ruehrt die Kamera gar nicht an… dafuer hat er ja einen Kameramann.

    Dennoch ist er Urheber der Bildidee. Was ist nun mit dem Kameramann und all den anderen ? Die kommen in die ‚Credits‘ – eben genau wie beim Film. Und da kommen sie nicht hin, weil der Regisseur so grossmuetig ist, sondern weil das so vereinbart wurde – und ueblich ist. Jemanden bei aufwendigen Filmproduktionenen aus den Credits wegzulassen kann teuer werden…

    Was hat das jetzt mit dir zu tun ? Wenn du z.B. eine Visagistin engagierst und du ihre AGB beim Assignment unterschreibst, dann kann es sein, dass du sie in deinen Credits nennen MUSST. An sich kein Problem und auch eine Frage des Anstandes, aber bei den meisten Agenturen hast du dich damit direkt ins Aus geschossen, weil dein Bild naemlich nicht mehr frei von Rechten Dritter ist.

    Der einzige Ausweg ist, so verdammt beruehmt zu werden, dass du deine Visagistin usw. nennen kannst, ohne das dir jemeand bei der Agentur quer kommt. (Ich meine das z.B. A.Leibovitz manchmal die Credits in der Bildunterschrift hat.) Das sieht dann z.B so aus „Photo: David Loftus, Chef: Jamie Oliver“ usw.

  5. Wieso Bilder mit dem iPhone statt der DSLR machen? Gut manche neue DSLRs können inzwischen auch Video und und und… aber mit welcher DSLR kann man dann auch noch telefonieren? Da werdet ihr lange suchen. 😉

  6. Für zwischendurch …

    So ihr zwei! Ihr seid schuld, dass ich mir gerade eine Nikon F-801 und ein passendes Sigma bei Ebay ersteigert habe …
    Ich freu‘ mich so was von drauf 🙂

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