#462 – Das macht Dotz, tut aber nicht weh



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12 Antworten auf „#462 – Das macht Dotz, tut aber nicht weh“

  1. Zu der digitalen Filmpatrone: ich denke, das wird rein technisch wieder so ein Rohrkrepierer, wie alle vorhergehenden Versuche.

    Allein wenn ich mir die Projektseite ansehe. Viele Renderings (die mMn nicht mal wirklich ästhetisch sind) und zur Krönung auf der „über das Projekt“-Seite unter anderem folgender Satz:

    „I am in the research and development stage, and hope to bring in more people (with more knowledge than me!), when needed for the more technical bits.“

    Das heisst, der Typ hat einfach eine (nicht mal neue) Idee, aber keinerlei Plan, wie das technisch umsetzbar ist.
    Und zum Fundraising: die Kampagne soll nur die technische Machbarkeitsstudie und die ganze Theorie finanzieren. Man kann/konnte EINEN Prototypen finanzieren, den man dann vielleicht bekommt. Die weiteren Möglichkeiten sind, dass man auf eine Warteliste für einen Testproduktionslauf kommt. D.h. da bekommt man vemutlich – wenn überhaupt etwas – ein Vorserienprodukt.
    Erst eine zweite Finanzierungsrunde soll die Produktion ermöglichen.

    Das Projekt ist tot, bevor es überhaupt begonnen hat.
    Zumal ich es wie Chris sehe, dass heute der Markt dafür sehr überschaubar ist. Zu eFilm Zeiten hab ich mich aus sehr dafür interessiert, aber heute?

  2. Stichwort Panoramafreiheit:

    Öffentlicher Grund soll öffentlich bleiben. Das heißt, jeder soll dort alles tun dürfen, sofern er nicht gegen Gesetze verstößt. Wenn die „Hausordnung“ für öffentlichen Grund es zulässt, dass man Fotos machen darf, dann muss das auf jedem öffentlichen Grund gelten.

    Leider gibt es viel zu viele Ausnahmen von diesem Grundsatz. In Österreich gilt an sich die Panoramafreiheit. Jeder darf von öffentlichem Grund Bilder machen, auch von „geschützten“ Gebäuden (Stichwort Hundertwasserhaus). ABER, es gibt trotzdem Gemeinden, die sich die Erlaubnis für das Aufnehmen von Kinofilmen bezahlen lassen (z.B. James Bond).

    Es gibt auch öffentliche Gebäude, die plötzlich durch ausgelagerte Gesellschaften gemietet oder verwaltet werden (z.B. Schönbrunn). Eigentümer ist noch immer der Staat Österreich. Nicht private Film- und Fotoaufnahmen sind genehmigungspflichtig.
    http://www.schoenbrunn.at/service/film-foto.html

    Jedem wirklich kommerziellen Filmemacher ist das natürlich klar. Aber rein theoretisch steht jeder Hobbyfotograf mit einem Fuß im Kriminal, wenn er seine Schönbrunn-Fotos auf werbefinanzierten Plattformen publiziert.

  3. @allfora
    Da spricht ja auch nichts dagegen. Nur öffentlicher Grund und „öffentlich zugänglich“ sind zwei verschiedenen Paar Schuhe. Daher ist es nur recht und billig, wenn der Besitzer (Stadt Berlin) für bestimmte Bereiche einen Obolus verlangt. Und mal ehrlich, wenn Du einen g…. Garten hast und darin will jemand Fotos machen, würde ich auch eine „Entschädigung“ verlangen.
    Gibt es auch einschlägige Urteile, z.B. im Park von Sanssouci bei Potsdam, höchstrichterlich bestätigt.

    @ Helmut
    Neben dem Problem der Anbindung ist es auch ein Problem der Planlage. Bei Filmen hatten wir schon das Thema, das nicht immer wirklich alles plan lag, außer in der Contax vielleicht 😉 Eine Chance hatte so ein Projekt nur gehabt, wie Leica das Thema anging: Die haben eine Kamera (R8?) rausgebracht, bei der die Anschlüsse für das Rückteil schon vorgesehen waren und die Rückwand nur getauscht wurde. Aber das hat sich selbst bei Leica-Fotografen mit ihrem Linsenbestand nicht durchgesetzt.

  4. @ThomasD
    Die Stadt Berlin ist nun aber keine natürliche Person, sie besteht aus allen Bewohnern die diese Anlagen durch Steuergelder finanzieren. Mein Garten habe ich KOMPLETT selbst finanziert, die Stadt Berlin unterhält „Ihre“ Anlagen aber durch meine und deine Steuergelder. Daher kann man das nicht gleichsetzen.
    Ich kann verstehen das einzelne Personen oder Firmen nicht das Recht haben sollten ohne weiteres Postkarten oder andere Aufnahmen von den öffentlichen Anlagen zu vermarkten, aber ich finde es überzogen das ich als Hobbyfotograf für eine Stunde auf dem alten Flugplatz Tempelhof 200 (!) Euro bezahlen soll nur weil ich mit einer semiprofessionellen Ausrüstung dort TFP Aufnahme machen möchte.
    Ich finde das haben die Herrenhäuser Gärten in Hanover ganz gut gelöst. Dort ist TFP ausdrücklich erlaubt (Ausnahme Aktbilder), und nur für kommerzielle Fotografie wird dort eine Abgabe erhoben. So stand es zumindest auf deren Website als ich das letzte Mal nachgeschaut habe.
    Es ist auch da wieder eine Frage der Kommunikation. Ich halte es für legitim das die Stadt Berlin Fotoaufnahmen nur nach Voranmeldung gestattet, immerhin werden dadurch ja ggf. auch andere Besucher belästigt, aber eine rein private Nutzung der Bilder sollte kostenfrei bleiben und die Höhe der kommerziellen Nutzungsgebühr sollte sich am Ertrag des Aufnahmen orientieren. Es ist doch etwas anderes ob jemand eine öffentliche Anlage als Hintergrund für Hochzeitsbilder oder als Hintergrund für eine millionenschwere internationale Filmproduktion benutzen möchte.
    Für mich wäre ein Schild „Foto oder Filmaufnahmen nur nach vorherige Anmeldung gestattet“ akzeptabel, aber nicht eine Diskussion mit dem Wachschutz ob meine Aufnahmen nun privat, professionell oder kommerziel sind.

  5. @ pero
    „Die Stadt Berlin ist nun aber keine natürliche Person, sie besteht aus allen Bewohnern die diese Anlagen durch Steuergelder finanzieren. “
    Da liegst Du falsch, die Stadt Berlin ist eine kommunale Gebietskörperschaft, die alle natürlichen und juristischen Personen auf dem jeweiligen Gemeindegebiet umfasst. Du hast bsw. als Steuerzahler keine Besitz- oder Nutzungsrechte an einer Straße, obwohl Du eine Steuer dafür zahlst. Aber das ganze geht zu weit.
    Deinen anderen Ausführungen kann ich weitgehend zustimmen, habe auch nichts anderes gesagt.

  6. Wobei mit der Gebühr das Fotografieren auf Tempelhof möglicherweise eingeschränkt wird, was angesichts der vielen Menschen, die sich dort aufhalten, rechtlich (aus Sicht der Stadtverwaltung) nicht das schlechteste ist. Du hast sicher schon mal gesehen, was sich da an Menschenmassen manchmal herumtreibt. Dort einfach zu fotografieren ist nicht so ohne weiteres erlaubt. Stichwort: Hausrecht. Stichwort: Persönlichkeitsrechte. Für beides brauchst Du eine Erlaubnis.

  7. Zu den Themen „Beginn der Digitalfotografie“ und „Datenverlust“: Meine erste Digitalkamera war die Jenoptik JD 350 entrance (http://www.digitalkamera.de/Kamera/Jenoptik/JD_350_entrance.aspx). Mit dieser habe ich unseren Hausbau (Ende 2000 bis Mitte 2001) dokumentiert. Leider gingen diese (und viele andere Digitalbilder) dadurch verloren, dass ich einige Jahre später versehentlich die falsche Partition meines Rechners formatiert habe. Zum Glück habe ich damals noch parallel mit meiner Canon IXUS II (Geräuschrätsel aus Folge 439) fotografiert, so dass z.B. Bilder vom Hausbau auch heute noch existieren. Das nennt man dann wohl „analoges Backup“.

  8. @ThomasD
    Du schreibst genau das was ich geschrieben, mit der Erweiterung das auch juristische Personen dazugehören, wobei jede juristische Person von mindestens einer natürlicher Person vertreten werden muss.
    Ich habe auch nichts von Eigentum geschrieben. Und jede Person hat natürlich ein Nutzungsrecht von öffentichen Strassen, oder musst Du vorher eine Erlaubniss beantragen wenn du auf die Strasse gehst? Das wäre mir neu.

  9. Ich danke euch für euer Feedback zum Thema „Datenrettung“. Das belastendste für mich ist irgendwie, dass die SD-Karte einfach so hier herumliegt. Ich habe mir jetzt selbst eine Deadline gesetzt. Bis zum 15.07. werde ich mich dann mal entscheiden, ob ich für die Rettung zahle oder nicht.

    Auf jeden Fall ist es „Lehrgeld“.

  10. @ThomasD: Ich verstehe schon den Unterschied zwischen „öffentlich“ und „öffentlich zugänglich“.

    Aber es gibt dieses pharisäerhafte Verhalten eben auch bei Aufnahmen auf öffentlichem Grund. Die Aufnahmen für den letzten James Bond-Film wären so ein Beispiel. Als normaler Bürger oder Tourist darfst Du dort in der Gegend natürlich Aufnahmen machen. Auch als kommerzieller Fotograf ist es kein Problem, z.B. Aufnahmen für Kalenderbilder zu machen. Aber nur weil plötzlich ein großes Filmteam kommt, werden ihnen Gebühren berechnet. Das hat dann schon den Anschein, als ob es hier nur um den Profit ginge.

    Ich bin voll damit einverstanden, dass es auch so etwas wie eine Hausordnung für öffentlichen Grund geben soll. Wenn für ein Foto oder einen Film große Scheinwerfer aufgestellt und die Stative im Boden oder auf Bäumen verankert werden müssen, dann ist es verständlich, dass so etwas genehmigt werden sollte. Da muss es auch Versicherungen oder Reparationszahlungen im Falle von Beschädigungen geben. Aber eine Gebühr vom Verwendungszweck der Bilder abhängig zu machen, ist meiner Ansicht nach der falsche Weg.

  11. Thema Backup,

    Ich kopiere grundsätzliche alle meine Bilder auf mindestens 2 externe Festplatten. Kein Raid System. Es gibt nichts schlimmeres als ein defektes Raid System. Ich habe es zu häufig erlebt das Raid System den Geist aufgegeben haben. Und dann hieß es, du hast ja ein Raid System die Daten sind ja noch da ! Pustekuchen war. Das mag bei einem gespiegelten Raid stimmen. Aber alle anderen System sind bei nicht Sachgemäßer Anwendung Datengräber auf Zeit. Vielleicht gebe ich das zu überspitzt wieder, aber ich traue keinem Raid System mehr. Meine Erfahrung basiert auf EMC Storage Systemen. Da waren viele Raid Controller ausgefallen und alle Daten waren weg. Aber auch einfache 0815 Raid Controller sind fehleranfällig.
    Also lieber die Daten doppelt auf einfachen externen Platten halten und gelegentlich alle Daten ein oder zweimal weg brennen. Alle meine Bilder von 2004 – 2015 sind auf DVD / Bluray gebrannt.

    Die Idee mit den vielen kleinen Speicherkarten finde ich nicht schlecht. Zusätzlich noch 3 Sekunden warten vorm raus nehmen oder ausschalten tut auch nicht weh.

    Ihr seit wie immer Klasse.

    Macht weiter so !
    321 Happyshooting

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